Die Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen

Die Schul­formen

Das Schulsystem in Nordrhein-Westfalen

Legende
Eph: Einführungsphase (1. Jahr der gymnasialen Oberstufe), Q: Qualifikationsphase (2. und 3. Jahr der gymnasialen Oberstufe)
* Verbindliche Kooperation mit mindestens einer Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs.
** Gemäß dem 12. Schulrechtsänderungsgesetz ist das Angebot eines Hauptschulbildungsganges unter bestimmten Bedingungen möglich.


Gemeinsames Lernen bei Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung ist an festgelegten Schulen aller Schulformen und Schulstufen möglich.

Schulabschlüsse

An allen Schulformen können Schülerinnen und Schüler sowohl den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 und nach Klasse 10 oder diesen gleichwertige Abschlüsse als auch den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) sowie die Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erwerben. In der Regel dauert der Bildungsgang zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur) an der Gesamtschule sowie am G9-Gymnasium neun Jahre, am G8-Gymnasium acht Jahre. Schülerinnen und Schüler aller Schulformen, die am Ende der Sekundarstufe I die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben haben, können in der gymnasialen Oberstufe der Gymnasien und Gesamtschulen bzw. in der Sekundarstufe II der Berufskollegs ebenfalls nach zwei Jahren den schulischen Teil der Fachhochschulreife bzw. nach drei Jahren die allgemeine Hochschulreife erreichen.

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